Die Sicherheit von Treppen ist von höchster Bedeutung, da sie täglich genutzt werden und insbesondere für Kinder und ältere Menschen eine potenzielle Gefahrenquelle darstellen können. Ein komfortables Schrittmaß, ergonomische Handläufe, Rutschsicherheit und eine gute Beleuchtung sind wesentliche Merkmale, die sicherstellen, dass Treppen von allen Familienmitgliedern gefahrlos genutzt werden können.
Die wichtigsten Normen und Anforderungen für sichere Treppen finden sich in der DIN 18065, die die anerkannten Regeln der Technik für den Treppenbau formuliert und als Basis für die Bauordnungen der Länder dient. Diese Norm regelt unter anderem die Größe der Treppenstufen und die Höhe des Geländers. Bauherren müssen jedoch nur die Vorgaben beachten, die in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt sind.
Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Treppen im öffentlichen und im privaten Raum. Treppen in Mehrfamilienhäusern unterliegen strengeren Vorschriften als Treppen in Einfamilienhäusern. Trotzdem sollten auch Treppen in Einfamilienhäusern die Mindestmaße der DIN 18065 erfüllen, um ausreichend sicher zu sein.
Bereits eine ununterbrochene Folge von mindestens drei Treppenstufen wird als Treppe definiert. Die wichtigsten DIN-Regeln für Treppenbreite, Steigung und Auftritt sind:
Die Wahl der richtigen Treppe für Ihr Zuhause ist eine wichtige Entscheidung, die sowohl funktionale als auch ästhetische Aspekte berücksichtigt.
Für Treppen, die nicht zu Aufenthaltsräumen führen, sollte der Treppenauftritt mindestens 21 cm betragen. Nach spätestens 18 Stufen ist ein Treppenpodest notwendig, dessen Tiefe mindestens 80 cm betragen muss. Zudem sollte der Durchgang eine lichte Höhe von mindestens 2,0 m haben.
Die Anzahl der Stufen, die Ihre Treppe benötigt, hängt von der Höhe des Geschosses und den spezifischen Gegebenheiten Ihres Raumes ab. Um die ideale Anzahl der Stufen zu bestimmen, wenden wir zwei wichtige Regeln an: die Bequemlichkeitsregel und die Schrittmaßregel.
Bequemlichkeitsregel und Schrittmaßregel
Die Bequemlichkeitsregel hilft sicherzustellen, dass die Treppe angenehm zu begehen ist. Sie lautet: a – s = 120 mm, wobei a die Auftrittsbreite und s die Steigungshöhe ist.
Die Schrittmaßregel sorgt dafür, dass die Stufenhöhe und -tiefe im richtigen Verhältnis stehen. Sie lautet: 2s + a = 590 bis 650 mm. Diese Regel gewährleistet, dass das Treppensteigen natürlich und sicher ist.
Berechnung der Stufenanzahl
Um die genaue Anzahl der Stufen zu berechnen, teilen wir die Gesamthöhe, die überwunden werden muss, durch die ideale Steigungshöhe (in der Regel zwischen 170 mm und 190 mm). Zum Beispiel: Wenn die Gesamthöhe 2800 mm beträgt und wir eine Steigungshöhe von 175 mm wählen, ergibt sich: 2800 mm ÷ 175 mm = 16 Stufen.
Diese Berechnung wird dann überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass die Treppe sowohl funktional als auch komfortabel ist.